Fotosammlung |
Bestand Raoul Korty
Autorin:
Margot Werner
Margot Werner
Die Restitution: „Ist eine Verjährung der Besitzrechte zu gewärtigen?“
1948 sprach Kortys Tochter und Alleinerbin, die den Krieg in Tirol überlebt hatte, erstmals bei der Österreichischen Nationalbibliothek vor, um sich über den Verbleib der beschlagnahmten Sammlung ihres Vaters zu informieren. Seitens der Bibliothek wurde ihr eine Bestätigung ausgestellt, „dass in den Jahren 1938/39 von der deutschen Staatspolizei eine Ihrem Vater, Herrn Raoul Korty, gehörende Bildnissammlung ohne Katalog oder Inventar beschlagnahmt und ohne Übergabsverzeichnis der Portrait-Abteilung der Österreichischen Nationalbibliothek zugewiesen wurde.“ Die Sammlung könne über Weisung der zuständigen Finanzlandesdirektion ausgefolgt werden. Obwohl die Nationalbibliothek in der NS-Zeit großes Interesse an dem „wertvollen Kulturgut aus der Ostmark“ gehabt und vor dessen Verschiebung ins Ausland gewarnt hatte, signalisierte man nun Nora Korty, an einem Ankauf der Sammlung nicht interessiert zu sein. Frau Korty, die nach Deutschland gezogen und infolge der Wohnungsnot in einer Garderobe der Bavaria-Filmstudios Unterschlupf gefunden hatte, konnte die Sammlung aus Platzgründen nicht übernehmen. Der Rückstellungsantrag wurde daher ihrerseits vorläufig nicht weiter betrieben.
1952 besann sich die Österreichische Nationalbibliothek erneut des nach wie vor ungeklärten Restitutionsfalls und befasste die Finanzprokuratur mit der Klärung der Rechtslage. Dem Schreiben ist zu entnehmen, dass die Porträtsammlung nach wie vor Interesse an der – unentgeltlichen – Übernahme der Sammlung hatte:
„Ist eine Verjährung der Besitzrechte zu gewärtigen? Diesfalls würde ich die Sammlung ruhig weiter lagern lassen, bis sie heimfällt“. Die Finanzprokuratur stellte die Ersitzung der Sammlung zwölf Jahre nach Ablauf der Frist für die Einbringung von Rückstellungsanträgen in Aussicht.
Ein Jahr später, 1953, erfolgte eine neuerliche Vorsprache des Rechtsvertreters der Erbin bei der Österreichischen Nationalbibliothek. 1954, als mit einer Ersitzung des Materials nicht mehr gerechnet werden konnte – auf Grund der Verhandlungen zur bevorstehenden Gründung der „Sammelstellen für herrenloses Vermögen“ und der Frist zur Anmeldung von Ansprüchen nach dem 1. Rückstellungsgesetz –, nahm die Porträtsammlung erstmals aktiv Kontakt mit dem Anwalt der Alleinerbin auf. Ziel war es, eine Vereinbarung über die Verfügung der Sammlung zu treffen.
Aus nicht mehr nachvollziehbaren Gründen verblieb die Sammlung dennoch für weitere zehn Jahre in der Österreichischen Nationalbibliothek. 1964 machte der Rechtsvertreter Nora Kortys erneut den Rückstellungsanspruch seiner Mandantin geltend. Eine Rückgabe wurde allerdings weder im Jahr 1964 noch in den darauffolgenden Jahren vollzogen. Erst 1980 (!) kontaktierte der Rechtsvertreter der Erbin erneut die Österreichische Nationalbibliothek, um sich nach dem Verbleib der Sammlung zu erkundigen. Die Bibliothek betonte zwar, nach wie vor zur Ausfolgung der Sammlung bereit zu sein, ersuchte aber zum zweiten Mal die Finanzprokuratur um Beurteilung der Rechtslage. Diese stellte fest, dass die Österreichische Nationalbibliothek lediglich als Verwahrerin der Sammlung angesehen werden könne und „bei dieser Rechtslage aber die Grundvoraussetzung für einen Eigentumserwerb durch Ersitzung (fehle).“
Der sich seit 32 Jahren dahinschleppende Rückstellungsfall schien mit dieser Feststellung erledigt, die Erbin erklärte sich mit den Rückstellungsbedingungen – Kostenübernahme für den Transport und Anerkennung der Vollständigkeit der Sammlung – einverstanden. Mit 31. Juli 1980 endet die Korrespondenz zwischen der Österreichischen Nationalbibliothek und der Rückstellungsberechtigten. Obwohl eine positive Erledigung des Falls schon in greifbare Nähe gerückt war, wurde die Sammlung nicht restituiert. Sie befand sich bei Start des Projekts zur Erfassung von NS-Raubgut 2002 noch in der Österreichischen Nationalbibliothek.
Der komplexe Fall steht symptomatisch für den Umgang der Österreichischen Nationalbibliothek mit ihrer Rückstellungsverpflichtung in der Nachkriegszeit. Obwohl seit Kriegsende mit der Erbin wiederholt Kontakt bestanden hatte, scheiterte die Rückstellung. Dies lag nicht zuletzt am mangelnden Entgegenkommen der Österreichischen Nationalbibliothek sowie in der Verkennung ihrer Rolle in der NS-Zeit.
Die rund 30.000 Aufnahmen umfassende Sammlung wurde schließlich 2005 – also 66 Jahre nach der Beschlagnahmung – an die Tochter Raoul Kortys zurückgestellt und auf deren Wunsch von der Österreichischen Nationalbibliothek zu einem von einem unabhängigen Sachverständigen ermittelten Preis angekauft.
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1948 sprach Kortys Tochter und Alleinerbin, die den Krieg in Tirol überlebt hatte, erstmals bei der Österreichischen Nationalbibliothek vor, um sich über den Verbleib der beschlagnahmten Sammlung ihres Vaters zu informieren. Seitens der Bibliothek wurde ihr eine Bestätigung ausgestellt, „dass in den Jahren 1938/39 von der deutschen Staatspolizei eine Ihrem Vater, Herrn Raoul Korty, gehörende Bildnissammlung ohne Katalog oder Inventar beschlagnahmt und ohne Übergabsverzeichnis der Portrait-Abteilung der Österreichischen Nationalbibliothek zugewiesen wurde.“ Die Sammlung könne über Weisung der zuständigen Finanzlandesdirektion ausgefolgt werden. Obwohl die Nationalbibliothek in der NS-Zeit großes Interesse an dem „wertvollen Kulturgut aus der Ostmark“ gehabt und vor dessen Verschiebung ins Ausland gewarnt hatte, signalisierte man nun Nora Korty, an einem Ankauf der Sammlung nicht interessiert zu sein. Frau Korty, die nach Deutschland gezogen und infolge der Wohnungsnot in einer Garderobe der Bavaria-Filmstudios Unterschlupf gefunden hatte, konnte die Sammlung aus Platzgründen nicht übernehmen. Der Rückstellungsantrag wurde daher ihrerseits vorläufig nicht weiter betrieben.
1952 besann sich die Österreichische Nationalbibliothek erneut des nach wie vor ungeklärten Restitutionsfalls und befasste die Finanzprokuratur mit der Klärung der Rechtslage. Dem Schreiben ist zu entnehmen, dass die Porträtsammlung nach wie vor Interesse an der – unentgeltlichen – Übernahme der Sammlung hatte:
„Ist eine Verjährung der Besitzrechte zu gewärtigen? Diesfalls würde ich die Sammlung ruhig weiter lagern lassen, bis sie heimfällt“. Die Finanzprokuratur stellte die Ersitzung der Sammlung zwölf Jahre nach Ablauf der Frist für die Einbringung von Rückstellungsanträgen in Aussicht.
Ein Jahr später, 1953, erfolgte eine neuerliche Vorsprache des Rechtsvertreters der Erbin bei der Österreichischen Nationalbibliothek. 1954, als mit einer Ersitzung des Materials nicht mehr gerechnet werden konnte – auf Grund der Verhandlungen zur bevorstehenden Gründung der „Sammelstellen für herrenloses Vermögen“ und der Frist zur Anmeldung von Ansprüchen nach dem 1. Rückstellungsgesetz –, nahm die Porträtsammlung erstmals aktiv Kontakt mit dem Anwalt der Alleinerbin auf. Ziel war es, eine Vereinbarung über die Verfügung der Sammlung zu treffen.
Aus nicht mehr nachvollziehbaren Gründen verblieb die Sammlung dennoch für weitere zehn Jahre in der Österreichischen Nationalbibliothek. 1964 machte der Rechtsvertreter Nora Kortys erneut den Rückstellungsanspruch seiner Mandantin geltend. Eine Rückgabe wurde allerdings weder im Jahr 1964 noch in den darauffolgenden Jahren vollzogen. Erst 1980 (!) kontaktierte der Rechtsvertreter der Erbin erneut die Österreichische Nationalbibliothek, um sich nach dem Verbleib der Sammlung zu erkundigen. Die Bibliothek betonte zwar, nach wie vor zur Ausfolgung der Sammlung bereit zu sein, ersuchte aber zum zweiten Mal die Finanzprokuratur um Beurteilung der Rechtslage. Diese stellte fest, dass die Österreichische Nationalbibliothek lediglich als Verwahrerin der Sammlung angesehen werden könne und „bei dieser Rechtslage aber die Grundvoraussetzung für einen Eigentumserwerb durch Ersitzung (fehle).“
Der sich seit 32 Jahren dahinschleppende Rückstellungsfall schien mit dieser Feststellung erledigt, die Erbin erklärte sich mit den Rückstellungsbedingungen – Kostenübernahme für den Transport und Anerkennung der Vollständigkeit der Sammlung – einverstanden. Mit 31. Juli 1980 endet die Korrespondenz zwischen der Österreichischen Nationalbibliothek und der Rückstellungsberechtigten. Obwohl eine positive Erledigung des Falls schon in greifbare Nähe gerückt war, wurde die Sammlung nicht restituiert. Sie befand sich bei Start des Projekts zur Erfassung von NS-Raubgut 2002 noch in der Österreichischen Nationalbibliothek.
Der komplexe Fall steht symptomatisch für den Umgang der Österreichischen Nationalbibliothek mit ihrer Rückstellungsverpflichtung in der Nachkriegszeit. Obwohl seit Kriegsende mit der Erbin wiederholt Kontakt bestanden hatte, scheiterte die Rückstellung. Dies lag nicht zuletzt am mangelnden Entgegenkommen der Österreichischen Nationalbibliothek sowie in der Verkennung ihrer Rolle in der NS-Zeit.
Die rund 30.000 Aufnahmen umfassende Sammlung wurde schließlich 2005 – also 66 Jahre nach der Beschlagnahmung – an die Tochter Raoul Kortys zurückgestellt und auf deren Wunsch von der Österreichischen Nationalbibliothek zu einem von einem unabhängigen Sachverständigen ermittelten Preis angekauft.
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